§1
Art und Umfang der Leistung sowie Preisvereinbarung
1. Die auszuführende Arbeit wird nach Art und Umfang bei der Verhandlung des erstellten Angebots festgelegt. Die verhandelten Preise sind immer Netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2. Als Grundlagen für eine Auftragserteilung gelten in der folgenden Reihenfolge:
– das verhandelte Angebot
– die VOB/B und VOB/C (allgemeine technische Vertragsbedingungen)
– ein vom Auftragnehmer zu erstellender Zahlungsplan
